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Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag gemäß Selbstbestimmungsgesetz
Beschreibung
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den durch das Grundgesetz garantierten Rechten. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) möchte diese Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen. Dafür wird das veraltete und zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 aufgehoben und durch eine einheitliche Regelung ersetzt, mit der Menschen ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Erforderliche Unterlagen
Kopie Personalausweis
Hinweise und Besonderheiten
Derzeit können Sie hier das Formular für die Absichtserklärung herunterladen und per Post oder Mail an den Fachbereich Bürgerdienste - Standesamt zurückschicken.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.1 - Standesamt
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- Friedrich-Ebert-Platz 2
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1634 - Fax:
02323 16-12339227 - E-Mail:
standesamt@herne.de
- Telefon:
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