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Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften der Sportfachverbände

Kurzbeschreibung

Teilnahme an Meisterschaften (Fahrtkostenzuschüsse)

Gemäß Punkt 3.12 der Sportförderrichtlinien der Stadt Herne können den Herner Sportvereinen Zuschüsse für die Fahrtkosten zur Teilnahme an überörtlichen Meisterschaften gewährt werden.

Das entsprechende Merkblatt und der dazugehörige Antrag stehen hier zum Download bereit. 

Beschreibung

  • Überörtliche Meisterschaften = Meisterschaften der Sportfachverbände, die mindestens als Westdeutsche Meisterschaft (Meisterschaft von Nordrhein-Westfalen) einzustufen sind
  • Anerkannt werden die Kosten für eine einfache Fahrt der 2. Klasse DB der teilnehmenden Wettkämpfenden zum Austragungsort der Meisterschaft.
  • Pro 10 Teilnehmende wird ein/e Betreuer*in und ein Trainer*in berücksichtigt.
  • Da alle Personen eine Hin- und Rückfahrt antreten müssen, werden die Kosten für die einfache Fahrt für die anrechenbare Summe verdoppelt.
  • Am Jahresende werden die Ausgaben der Vereine, welche Anträge eingereicht haben mit den Haushaltsmitteln ins Verhältnis gesetzt und es ergibt sich ein prozentualer Fördersatz.
  • Zuschüsse je Meisterschaft, die unter 50 € liegen, werden als Bagatellfall angesehen und nicht ausgezahlt.
  • Die verfügbaren Mittel für diesen Zuschuss sind jährlich limitiert und werden zwischen allen antragstellenden Vereinen aufgeteilt.
  • Die Auszahlung erfolgt immer zum Jahresende.

Antragstellung

Die Antragsvordrucke sind mit dem Bestätigungsvermerk des Veranstalters zu versehen und entsprechende Belege anzufügen.

Antragsfrist: unverzüglich nach der Teilnahme


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