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Ersatzfahrzeugpapiere bei Verlust / Diebstahl
Beschreibung
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), sofern noch vorhanden
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), sofern noch vorhanden
- gültiger Lichtbildausweis
Sollten die Fahrzeugpapiere gestohlen worden sein, benötigen wir zusätzlich eine ausgefüllte Diebstahlanzeige der Polizei, in der alle gestohlenen Dokumente aufgelistet sind.
Bei Verlust von Fahrzeugpapieren bitten wir Sie, etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vorzusprechen, da Sie (als Verlust erklärende Person) noch eine Versicherung an Eides statt über den Verlust in unserem Hause abgeben müssen.
Diese können Sie alternativ auch bei einem Rechtsanwalt/Notar abgeben und zum Termin mitbringen.
Bitte hierbei beachten: Die Versicherung an Eides statt darf nur derjenige aufgeben, der die Gegenstände verloren hat!
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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