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Ordnungswidrigkeitenverfahren

Kurzbeschreibung

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

Beschreibung

Verstöße gegen Bundesgesetze, Landesgesetze und das Ortsrecht stellen, soweit es sich nicht um Straftaten handelt, überwiegend Ordnungswidrigkeiten dar. Aufgrund von eingehenden Anzeigen werden Ordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bußgeldstelle im Rahmen von Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren geahndet.


Amt/Fachbereich

FB 44


Weiterführende Informationen

Für die Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es einen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes, den Sie unter www.kraftfahrt-bundesamt.de  einsehen können.


Hinweise und Besonderheiten

Einlassungen im Rahmen des Verfahrens können schriftlich beziehungsweise zur Niederschrift in der Dienststelle Südstraße 8 abgegeben werden.

Einsprüche und sonstige Rechtsbehelfe können über das Serviceportal nicht eingereicht werden. Bitte benutzen Sie hierzu die rechtlich vorgesehenen Wege (schriftlich, zur Niederschrift oder telefonisch).

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