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Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln
Beschreibung
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind bei einer Reise ins Ausland in der für die Reise benötigten Menge als persönlicher Bedarf zulässig.
Die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung ist vielen Patienten oftmals nicht bekannt.
Dazu muss eine von der verordnenden Ärztin/ vom verordnenden Arzt ausgefüllte und von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung mitgeführt werden.
Die Beglaubigung erfolgt durch das für den Wohnort des Patienten (und/) oder die Arztpraxis zuständige Gesundheitsamt.
Für jedes Medikament, welches unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich (auch bei unterschiedlich verordneten Stärken des selbigen Wirkstoffes).
Arztunterschrift und Arztstempel dürfen nicht fehlen.
Die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt darf Betäubungsmittel für einen Reisezeitraum von bis zu maximal 30 Tagen verordnen.
Rechtsgrundlagen
§ 4 Absatz 1 Nummer 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Ausweisdokument. Bei Ehepartner, die nicht selbständig vorbei kommen können und Kindern unter 18 Jahren, eine Vollmacht des Ehepartners oder die Vollmacht der Erziehungsberechtigten.
- Vollständig ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Formular. Die Formulare, sowie Ausfüllhilfen finden Sie auf dieser Seite unter Downloads.
Amt/Fachbereich
Abteilung 43/1 - Gesundheitsamt - Verwaltung/Apothekenaufsicht
Hinweise und Besonderheiten
Eine telefonische Terminabsprache ist unbedingt erforderlich!
Für einen reibunglosen Ablauf bitten wir darum, dass die vollständig ausgefüllten original Unterlagen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingereicht werden. Sie können die Unterlagen mit der entsprechenden Gebühr und Ihrer Rufnummer unter der Sie erreichbar sind an der Pforte des Rathauses Wanne hinterlegen. Die Kollegin wird sich nach erfolgter Bearbeitung bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie die Unterlagen in einem Umschlag abzugeben.
Kosten
Die Bestätigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Bescheinigungen:
- Einzelbescheinigung: 10 Euro
- jede weitere Bescheinigung: 5 Euro
Bitte bringen Sie die Gebühr bar und passend mit.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 43/1 - Verwaltung/Apothekenaufsicht
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3388
- E-Mail:
- amtsapotheke@herne.de