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Trinkwasserhygiene
Kurzbeschreibung
Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung
Beschreibung
In der Trinkwasserverordnung sind zum Schutz der Verbraucher*innen zahlreiche Anforderungen an die Trinkwasserqualiät festgelegt worden, die von den Wasserversorgungsunternehmen, aber auch von Eigentümern von Trinkwasserbrunnen, öffentlichen Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern eingehalten werden müssen.
Der Fachbereich Gesundheit nimmt in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung der Hausinstallationen in öffentlichen Einrichtungen und vermieteten Wohnungen, z.B. hinsichtlich der Untersuchungspflicht auf Legionellen
Mehr zum Thema Legionellen und Untersuchungspflichten finden Sie im Merkblatt zu Legionellen.
Falls Sie eine Untersuchung Ihres Trinkwassers in Auftrag geben möchten, gibt Ihnen folgende Liste eine Übersicht über geeignete Untersuchungsstellen LANUV (nrw.de)
- Überwachung der Trinkwasserqualität im Versorgungsnetz der öffentlichen Wasserversorger
Die Wasserversorgungsunternehmen untersuchen das Trinkwasser regelmäßig auf die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Untersuchungsparameter.
Aktuelle Ergebnisse der Analysen können hier eingesehen werden: Trinkwasseranalyse: Welche Stoffe sind im Wasser? | Gelsenwasser
- Überwachung von Trinkwasserbrunnen
Betreiber von Trinkwasserbrunnen sind nach der Trinkwasserverordnung vepflichtet regelmäßig die Qualität ihres Trinkwassers zu untersuchen und diesen dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Dies Verpflichtung zur Untersuchung gilt allerdings nicht die Brunnen, die ausschließlich für die Bewässerung des Gartens installiert worden sind. Informationen zur Errichtung und Betreib eines "Gartenbrunnens" finden Sie unter "Weitere Informationen".
Amt/Fachbereich
FB Gesundheit (43.2)
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 43/2 - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst
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- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3354