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Flächennutzungsplan (Vorbereitende Bauleitplanung)
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Straßen et cetera) dar. Der Flächennutzungsplan ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne . Er ist damit behördenverbindlich, hat gegenüber den Bürgern aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
In Herne wurde der kommunale Flächennutzungsplan durch einen regionalen Flächennutzungsplan ersetzt. Der RFNP hat gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans. Aufgabe des Regionalplans ist es gemäß § 1 Raumordnungsgesetz, als zusammenfassender, übergeordneter und fachübergreifender Plan unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Vorsorge für die verschiedenen Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. Dies geschieht durch zeichnerische und textliche Ziele der Raumordnung, die den Rahmen für nachfolgende Planungen (insbesondere Bebauungsplanung und diverse Fachplanungen – zum Beispiel Straßenplanung) vorgeben.
Der RFNP hat damit zwei Inhaltsebenen, die bauleitplanerischen Darstellungen nach dem Baugesetzbuch und die Ziele der Raumordnung nach dem Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz. Als regionaler Plan ist der RFNP relativ kleinmaßstäblich (1:50.000) und abstrakt.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans gegründet. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 3. Mai 2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Der RFNP ist damit ein wichtiges und erfolgreiches Projekt der interkommunalen Kooperation im Ruhrgebiet.
Nähere Informationen zum RFNP und sämtliche Planinhalte finden Sie auf der Website der Städteregion Ruhr 2030 .
Amt/Fachbereich
FB 51
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung
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