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Wohnsitzmeldung

Kurzbeschreibung

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzugsdatum bei der Meldebehörde anmelden.

Beschreibung

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros.

 

Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich.

Bei Anmeldung einer Familie: Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister am bisherigen Wohnort als Familie verknüpft sind und gemeinsam umziehen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen. Eine kurze Anleitung finden sie hier Wohnsitzanmeldung - YouTube


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

  •  Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben), gilt für persönliche Vorsprache und für die elektronische Wohnsitzanmeldung / Online-Anmeldung
  •  Für jede anzumeldende Person der Personalausweis oder Pass, gilt für persönliche Vorsprache und für Online-Anmeldung
  •  Bei ausländischen Staatsangehörigen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier, nur für persönliche Vorsprache (ohne eID oder ohne deutschem Personalausweis ist keine Online-Anmeldung möglich)
  •  Bei einer Neuanmeldung in Herne für minderjährige Kinder den (Kinder-) Reisepass und / oder Geburtsurkunde und als Empfehlung: Bringen Sie bitte ihr Familienbuch mit, nur persönliche Vorsprache.

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Hinweise und Besonderheiten

Wichtige Hinweise:

Eine Anmeldung in den Einwohner- und Bürgerämtern ist nur durch persönliche Vorsprache möglich. Handelt es sich um eine Anmeldung von Personen, die aus dem Ausland zuziehen, muss jede Person bei der Anmeldung anwesend sein.

Wenn eine Vetreter (Dritter) bestimmt ist: Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit Vollmacht des Meldepflichtigen gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. Der Vordruck für die Vollmacht ist im Downloadcenter oder in den Bürgerämtern erhältlich.

Bitte beachten Sie auch die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.


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