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Liegenschaftsbuch

Beschreibung

Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Eigentümer, Größe, Lage und Nutzungsart werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch automatisiert geführt. Auf Baulasten und laufende Bodenordnungsverfahren wird hingewiesen. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Bodenschätzung eingetragen. Das Liegenschaftsbuch wird ständig aktualisiert. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftsbuch einsehen, Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften gegen Gebühr erhalten. Andere müssen aus Datenschutzgründen ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein Auszug kann von Ihnen persönlich oder schriftlich (mit persönlicher Unterschrift) in der Katasterauskunft beantragt werden.
Meist werden diese Auszüge für Bauanträge, Beleihungen oder Kaufverträge benötigt.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRWVermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW 


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax, E-Mail)


Amt/Fachbereich

FB 52


Kosten

Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW  abgerechnet.


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