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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Vergnügungssteuer wird erhoben für:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (mit Gewinnerzielungsabsicht) innerhalb des Stadtgebiets
- Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Erotikmessen
- Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
- Geldspielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Zum Ausfüllen der Selbsterklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nutzen Sie bitte den Online-Assistenten oder das Formular unter "Downloads" oben rechts.
Die Entgegennahme der Vergnügungssteuererklärung inklusive aller Anlagen durch die Stadt Herne gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Die Widerspruchsfrist beginnt mit Eingang der Vergnügungssteuererklärung bei der Stadt Herne. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von Ihrer Steuererklärung
festgesetzt wird.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Abs. 3 der Vergnügungssteuersatzung (VgnStS) der Stadt Herne
Erforderliche Unterlagen
Der Erklärung sind Zählwerksausdrucke für jeden einzelnen Apparat als Originalbelege oder Kopien beizufügen. Die Berechnung ist vollständig auszufüllen und wird Bestandteil der Steuererklärung. Ein negatives Gesamteinspielergebnis ist mit dem Wert 0,00 EUR anzusetzen
Amt/Fachbereich
FB 25
Fristen
Die Steuererklärung ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats einzureichen.
Weiterführende Informationen
Zahlung der Steuer
Der von Ihnen ermittelte Steuerbetrag ist mit der Abgabe der Steueranmeldung unter Angabe der Vertragsgegenstandsnummer umgehend auf das Konto der Stadt Herne - Zahlungsabwicklung - zu überweisen.
Folgen verspäteter Zahlung
Bei verspäteter Zahlung ist nach § 240 der Abgabenordnung (AO 1977) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Für notwendige Beitreibungsmaßnahmen werden Gebühren (Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten) nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Konto der Stadt Herne
Herner Sparkasse
IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
BIC: WELADED1HRN
Hinweise und Besonderheiten
Jeder Aufstellort hat eine eigene Vertragsgegenstandsnummer. Für jede Spielhalle bzw. für
jeden Aufstellort ist eine gesonderte Erklärung abzugeben! Sollten unter einer gleichlautenden Anschrift mehrere Aufstellorte (z.B. Spielhallen, Gaststätten usw.) bestehen, ist jeweils eine Erklärung auszufüllen.
Rechtsbehelf
Gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats nach der Heranziehung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Herne, der Oberbürgermeister, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür ist entweder das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die elektronische Poststelle der Stadt Herne vps@herne.de zu übermitteln oder der Widerspruch ist durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an die De-Mail-Adresse info@herne.de-mail.de zu senden.
Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Heranziehung nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 25/1 - Steuern
-
- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1628 - Fax:
02323 16-12339220 - E-Mail:
steueramt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-2119
- E-Mail:
- vgn-steuer@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-4523
- E-Mail:
- vgn-steuer@herne.de