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Elterngeld
Beschreibung
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Elterngeld wird volle 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche „Partnermonate“ geben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.
Alleinerziehende erhalten volle 14 Monate Elterngeld, sofern sie das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen; dann verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf 7 Monate für beide Partner.
Der Bezugszeitraum kann aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden, allerdings werden dann die monatlichen Zahlungen halbiert.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent dieses Voreinkommens.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Geburtsbescheinigung des Kindes/der Kinder für Elterngeld,
- Lohnnachweise der letzen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Mutterschutzbeginn,
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld,
- Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges beziehungsweise Erklärung über die Arbeitszeit bei Selbständigen.
Amt/Fachbereich
FB 42
Weiterführende Informationen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770
https://www.herne.de/PDF/Familie/Aushang_Elternzeitstudie.pdf
https://familienportal.de/familienportal/eltern-geld-und-eltern-geld-plus-in-leichter-sprache-127292
Voraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 42/1 - Verwaltung
-
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-1646
- E-Mail:
- elterngeld@herne.de