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Veranstaltungserlaubnis
Beschreibung
Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen.
Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen.
Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
- Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
- Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
- Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
- Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertagsG), Gaststättengesetz (GastG), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG), Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne (Sondernutzungssatzung), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)
Amt/Fachbereich
FB 44
Weiterführende Informationen
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Hinweise und Besonderheiten
Kosten:
Sie richten sich nach Art und Umfang der Veranstaltung. Für die jeweils erforderlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen werden Sondernutzungsgebühren nach dem jeweiligen Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind auch solche Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, aber nicht vorliegt.
Voraussetzungen
Anträge auf Erteilung der erforderlichen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse müssen rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung eingereicht werden. Die Veranstaltung muss beschrieben werden. Der Gesamtzeitraum und die Öffnungszeiten der Veranstaltung, der Ort der Veranstaltung sowie das Angebot der Musikdarbietungen / Bühnenprogramm sind ebenso einzureichen wie eine Teilnehmerliste aller Beschicker der Veranstaltung und ein Lageplan. Hierbei sind Imbiss- und Getränkestände, Kinderfahrgeschäfte, Verkaufsstände, Bühnen, Toilettenwagen anzugeben.
Verfahrensablauf
Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:
- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
- Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
- Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
- Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
- Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
-
- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
-
- E-Mail:
gewerbemeldestelle@herne.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-2760
- E-Mail:
- alexander.neumann@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-2308
- E-Mail:
- ordnungsamt@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-1632
- E-Mail:
- ordnungsamt@herne.de