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Bestattung
Beschreibung
Sterben ist ein gesellschaftliches Tabu und gehört zu den Themen, die viele Menschen am liebsten meiden. Das Gleiche gilt für die Probleme, die im Zusammenhang mit dem Tod stehen. Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen. Viele Menschen fühlen sich in einer solchen Situation überfordert.
Es ist ein großer organisatorischer Aufwand - Formalitäten erledigen, Trauergäste einladen, Trauerfeier arrangieren und vieles mehr. Diese Informationen sollen Ihnen in den wesentlichen Fragen eine kleine Hilfe sein.
Was ist in einem Sterbefall zu tun?
Mit den Aufgaben stehen die Hinterbliebenen nicht allein. Ein Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen viele Wege ab. Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, ist zunächst der Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Institution sorgen diese Einrichtungen dafür.
Erforderliche Unterlagen
Damit der Bestatter mit dem Totenschein die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde und Totenschein des bereits verstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten)
Amt/Fachbereich
FB 55
Weiterführende Informationen
Erreichbarkeit der Friedhöfe der Stadt Herne
Südfriedhof
Wiescherstraße
Telefon 0 23 23 / 16 42 34
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 333
Haltestelle Friedhof Wiescherstraße
Waldfriedhof
Ewaldstraße, Herten
Telefon 0 23 23 / 16 35 25
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 312
Haltestelle Waldfriedhof Wanne
Nordfriedhof
Kaiserstraße
Telefon 0 23 23 / 3 88 58 77
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 323
Haltestelle Baukau, Nordfriedhof
Holsterhauser Friedhof
Horststraße
Telefon 0 23 25 / 4 14 48
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 390
Haltestelle Horststraße
Ostfriedhof
Am Trimbuschhof
Telefon 0 23 23 / 16 23 50
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 303
Haltestelle Friedhof Horsthausen
Holthauser Friedhof
Friedhofstraße
Telefon 0 23 23 / 65 52
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 321
Haltestelle Friedhofstraße
Röhlinghauser Friedhof
Hofstraße
Telefon 0 23 25 / 37 08 97
Öffentliche Verkehrsmittel: Linie 385
Haltestelle Friedhof
Verfahrensablauf
Nun sind Art und Weise der Bestattung zu klären. Hat der / die Verstorbene hierzu Wünsche geäußert, werden diese in der Regel befolgt.
Sarg oder Urne
Sarg- oder Urnenbestattung - beide Formen sind rechtlich gleichgestellt, auch die Kirchen erkennen beide an. Die Entscheidung darüber sollte zu Lebzeiten getroffen werden, sonst müssen die Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung nachholen.
Wahl der Grabart
Auf den städtischen Friedhöfen in Herne besteht die Bestattungsmöglichkeit in einem Reihengrab, in einem Wahlgrab, im Kolumbarium oder jeweils in einem Urnenreihen- und Urnenwahlgrab. Die Reihengräber werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist abgegeben. Die Nutzungsrechte an Wahlgräbern können ein- oder mehrstellig vergeben werden und laufen über eine Nutzungszeit von 30 Jahren. Die Ruhefrist für Reihen- und Wahlgräber beträgt 25 Jahre. Auf dem Südfriedhof und auf dem Baukauer Friedhof gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Grabkammerbestattung (Reihengrab) mit einer Ruhefrist von 12 Jahren. In den Kolumbarien auf dem Südfriedhof und dem Holsterhauser Friedhof können in jeder Urnennische zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Seit der Schließung des Horsthauser Friedhofes, des Röhlinghauser Friedhofes, des Waldfriedhofes sowie anderen Friedhofsteilen können dort nur noch mögliche Rechte auf vorhandenen Gräbern ausgeübt werden.
Als Feuerbestattung bezeichnet man die Verbrennung (Einäscherung) des Verstorbenen im Sarg und spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. In Urnen-Wahlgräbern und Wahlgräbern für Erdbestattungen dürfen jeweils pro Grabstelle bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Auf dem Südfriedhof können auf einem besonderen Grabfeld anonyme Urnenbestattungen vorgenommen werden. Angehörige dürfen hierbei nicht anwesend sein. Eine spätere Aus-/Umbettung der Urne ist nicht zulässig.
In belegten Reihengräbern für Erdbestattungen dürfen Urnen nur unter der Voraussetzung beigesetzt werden, dass das letzte Reihengrab des betreffenden Reihengrabfeldes noch nicht belegt ist (Wahrung der einheitlichen Ruhefrist).
Gräber ohne besondere Gestaltungsvorschrift
Auf dem Südfriedhof werden Gräberfelder vorgehalten, für die keine besonderen Gestaltungsvorschriften gelten, das heißt: hier können z.B. Grabmale abweichend von der Friedhofsordnung aufgestellt werden. Die gärtnerische Herrichtung dieser Grabstätten unterliegen keinen besonderen Anforderungen. Sie sind jedoch so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.
Islamische Begräbnisstätte
Auf dem Südfriedhof werden besondere Gräberfelder für islamische Bestattungen vorgehalten.
Bestattung
Für die Abwicklung der Bestattung wird normalerweise ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das sämtliche Formalitäten erledigt. Nach Wahl der Grabart und des Friedhofes können Sarg, Totenhemd bzw. Totenkleidung, Ort und Zeit der Trauerfeier, Todesanzeige (Zeitung) und Totenbriefe (Druckerei) bestellt werden. Nach Auswahl des Friedhofes kann die Überführung des Verstorbenen direkt zum Friedhof veranlasst werden. Die Einsargung wird nach Auswahl des Sarges vorgenommen.
Auf der Grundlage der Friedhofsordnung der Stadt Herne stehen die Friedhöfe für das Bestatten aller Personen zur Verfügung, die bei ihrem Ableben in der Stadt Herne ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte haben. Das Bestatten darf nicht verweigert werden, wenn eine andere angemessene Bestattungsmöglichkeit nicht vorhanden ist. Für Auswärtige besteht die Möglichkeit der Bestattung in Herne, wenn beispielsweise die nächsten Angehörigen in Herne leben. Wird eine Bestattung in einer bereits erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist das entsprechende Nutzungsrecht nachzuweisen und um die entsprechenden Jahre auf volle 25 Jahre (Ruhefrist) zu verlängern.
Grabmale
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen. Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Grabmale können z.B. aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein. Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet. Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden.
Bepflanzung und Pflege des Grabes
Für die Bepflanzung und die Pflege der Wahlgräber an Wegen sind die Nutzungsberechtigten selbst zuständig. Die erstmalige Herrichtung der Reihen- und Wahlgräber im Feld wird von der Friedhofsverwaltung oder einem von ihr beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die Bepflanzung des Grabbeetes ist seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr Bestandteil der erstmaligen Herrichtung der Grabstätte. Die weitere Pflege der Gräber hat durch die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Die Stadt Herne übernimmt keine privaten Grabpflegeaufträge. Diesbezügliche Fragen können Sie mit einem von der Stadt Herne zugelassenen Friedhofsgärtner besprechen.
Friedhofsgebühren
Die Gebührentarife gehen aus der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung hervor. Darüberhinaus hat der Fachbereich Stadtgrün die Gebührentarife entsprechend der Auswahl einzelner Grabarten und Leistungen zusammengestellt.
Konfessionelle Friedhöfe
Neben den städtischen Friedhöfen gibt es in Herne auch einige konfessionelle Friedhöfe. Nähere Auskünfte darüber sind bei den Kirchengemeinden einzuholen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 55/1 - Verwaltung
-
- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-4226
- E-Mail:
- kerstin.jung@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-4225
- E-Mail:
- susanne.soentgen@herne.de