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Jagdschein

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen und Jugendjagdscheinen


Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz NRW


Amt/Fachbereich

FB 55


Weiterführende Informationen

Für die Ausstellung/Verlängerung ist vorab ein Antrag einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

https://www.herne.de/PDF/Formulare/Untere-Jagd-und-Fischereibeh%C3%B6rde/antrag_jagdschein.pdf.pdf


Hinweise und Besonderheiten

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jagdscheinen

1 Jahr: 35 Euro

2 Jahre: 50 Euro

3 Jahre: 65 Euro

Tagesjagdschein: 15 Euro

 

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendjagdscheinen

1 Jahr: 20 Euro

2 Jahre: 30 Euro

3 Jahre: 35 Euro

Tagesjagdschein: 15 Euro

Jagdscheindoppel: 30 Euro


Voraussetzungen

  • Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Wohnort Herne
  • bestandene Jägerprüfung

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