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Reitkennzeichen

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen sind Pferdehalterinnen und Pferdehalter verpflichtet privat und gewerblich gehaltene Pferde bei Ausritten auf öffentlichen Wegen mit einem besitzerspezifischen Kennzeichen zu versehen. Das Reitkennzeichen wird rechts und links am Zaumzeug des Pferdes befestigt. Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.


Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten  benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss nur ein Folgeantrag gestellt werden.


Rechtsgrundlagen

In Nordrhein-Westfalen sind Pferdehalterinnen und Pferdehalter
nach

verpflichtet privat und gewerblich gehaltene Pferde bei Ausritten auf öffentlichen Wegen mit einem besitzerspezifischen Kennzeichen zu versehen.


Amt/Fachbereich

FB 55


Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass die Reitkennzeichen nur auf dem Postweg neu beantragt oder verlängert werden. (Antrag)


Verfahrensablauf

Die bearbeitende Stelle braucht die folgenden Informationen um Ihr Anliegen prüfen zu können:

  • antragstellende Person,
  • das betreffende Pferd / die Pferde
  • die Umgebung, in der Sie sich mit dem Pferd / den Pferden bewegen

Soweit Sie bei den weiteren freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nach den fehlenden Informationen nochmals nachgefragt werden. Dabei kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen und unter Umständen ergänzende Anmerkungen und Erklärungen abzugeben. Nutzen Sie hierzu auch gerne unsere Online-Leistung.

Nach Entrichtung der Gebühren werden die Kennzeichen postalisch verschickt.


Kosten

Die Reitabgabe inklusive Gebühren beträgt:

Erstausgabe mit Jahresplakette:
38 Euro bei privater Nutzung
88 Euro bei gewerblicher Nutzung

Verlängerung mit Jahresplakette:
30,50 Euro bei privater Nutzung
80,50 Euro bei gewerblicher Nutzung

In diesen Beiträgen ist jeweils die Reitabgabe in Höhe von 25 Euro beziehungsweise bei Reiterhöfen von 75 Euro enthalten.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden ausschließlich für die Anlage und Unterhaltung der von Reitern und Reiterinnen genutzten Wege sowie für Ersatzleistungen zu Gunsten der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, deren Wege durch Reitnutzung erheblich beschädigt werden, verwendet.

Durch den Erwerb des Reitkennzeichens tragen Sie für den weiteren Ausbau und die Unterhaltung der Reitwege bei.

Onlinedienstleistung

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Zuständige Kontaktpersonen

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