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Fischereischein
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen.
Fischereischeine erhalten Sie ausschließlich beim Fachbereich Stadtgrün. (Antrag)
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen
Landesfischereigesetz NRW
Amt/Fachbereich
FB 55
Hinweise und Besonderheiten
Für die Neuausstellung von Fischereischeinen sind mitzubringen:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Sportfischerprüfung
- Passbild
Ausnahme:
- Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren
- geistig Behinderte mit ärztlichem Gutachten
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise 10. Lebensjahres beim Jugendfischereischein
- Wohnort Herne
- bestandene Sportfischerprüfung
Ausnahmen:
- Kinder bis zum 10. Lebensjahr ohne Fischereischein in Begleitung eines Angehörigen mit gültigem Fischereischein
- Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr
- bei geistiger Behinderung
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Fischereischeinen
1 Jahr: 16 Euro
5 Jahre: 48 Euro
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendfischereischeinen
1 Jahr: 8 Euro
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Sonderfischereischeinen
1 Jahr: 16 Euro
5 Jahre: 48 Euro
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 55/1 - Verwaltung
-
- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Pieper
SB- Telefon:
- 02323 16-4220
- E-Mail:
- sabine.pieper@herne.de