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Denkmalverzeichniseintragung und -auskunft
Beschreibung
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Man unterscheidet dabei zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern. In Denkmalbereichen werden Mehrheiten von baulichen Anlagen, z.B. Stadtgebiete oder Siedlungen unter Schutz gestellt.
Ein Gebäude wird rechtskräftig zum Denkmal, wenn es in die Denkmalliste eingetragen wird. Voraussetzung ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung. Diese Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und ist öffentlich einsehbar. Die Absicht, ein Denkmal in die Liste einzutragen, wird dem Eigentümer in einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Der Eigentümer kann gegen die Eintragung klagen.
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Amt/Fachbereich
FB 51
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die Herner Baudenkmäler im GIS oder als Karte im PDF-Format (PDF, 28.967 KB) und eine Denkmalliste der Stadt Herne (s. Downoads).
Hinweise und Besonderheiten
Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des einen befreit den anderen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung
-
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-3006 - Fax:
02323 16-12339253 - E-Mail:
fb-umweltundstadtplanung@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3023
- E-Mail:
- laura.grothues@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-3030
- E-Mail:
- svetoslava.radulov@herne.de