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Denkmalverzeichniseintragung und -auskunft

Beschreibung

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Man unterscheidet dabei zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern. In Denkmalbereichen werden Mehrheiten von baulichen Anlagen, z.B. Stadtgebiete oder Siedlungen unter Schutz gestellt.

Ein Gebäude wird rechtskräftig zum Denkmal, wenn es in die Denkmalliste eingetragen wird. Voraussetzung ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung. Diese Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und ist öffentlich einsehbar. Die Absicht, ein Denkmal in die Liste einzutragen, wird dem Eigentümer in einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Der Eigentümer kann gegen die Eintragung klagen.


Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)


Amt/Fachbereich

FB 51


Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die Herner Baudenkmäler im GIS  oder als Karte im PDF-Format (PDF, 28.967 KB) und eine Denkmalliste der Stadt Herne (s. Downoads).


Hinweise und Besonderheiten

Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des einen befreit den anderen.

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