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Erziehungsrente
Kurzbeschreibung
Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes der Deutschen Rentenversicherung.
Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und so die Erziehung des Kindes
ermöglichen. Anders als etwa die Witwenrente wird die Erziehungsrente aus der
Versicherung des Überlebenden gezahlt.
Weitere Informationen siehe unter :
Homepage | Erziehungsrente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Beschreibung
Aufnahme von Anträgen auf Erziehungsrente und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Sozialversicherungsnummer ( ggf. Versicherungsverlauf )
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- von Bedeutung sind auch Angaben über alle Zeiten der Berufsausbildung (zum Beispiel Lehrzeiten, Umschulung), auch wenn diese Zeiten bereits als Pflichtbeiträge in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert sind. Soweit vorhanden, bringen Sie bitte Nachweise mit (zum Beispiel Lehrvertrag/Gesellenbrief)
- wenn Sie erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend machen, legen Sie bitte auch Geburtsnachweise für die Kinder vor (zum Beispiel Familienbuch)
- IBAN Ihrer Bankverbindung
- Angaben über Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)
- Angaben über andere Sozialleistungen (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes)
- Angaben über Ihre Krankenversicherungsverhältnisse in den letzten 25 Jahren (insbesondere Name und genaue Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung, zum Beispiel Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert, privat krankenversichert)
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- Scheidungsurteil
In Einzelfällen können noch weitere Angaben beziehungsweise Unterlagen erforderlich sein, die Sie nachreichen können. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die vorstehende Aufstellung nicht vollständig ist.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
Weiterführende Informationen
Zeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Voraussetzungen
Als Versicherte erhalten Sie diese Rente, sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und der geschiedene Ehegatte gestorben ist,
- Sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen,
- Sie nicht wieder geheiratet haben und
- Sie bis zum Tode des geschiedenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben
oder - für Sie ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt wurde und der Ehegatte gestorben ist,
- Sie ein eigenes Kind oder ein Kind des Ehegatten erziehen,
- Sie nicht wieder geheiratet haben und
- Sie bis zum Tode des Ehegatten die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers
- Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Für einen Anspruch auf Erziehungsrente gelten als Scheidung einer Ehe auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, als geschiedener Ehegatte auch der frühere Lebenspartner, als Heirat auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als verwitweter Ehegatte auch ein überlebender Lebenspartner und als Ehegatte auch der Lebenspartner.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
-
- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1635 - Fax:
02323 16-12339288 - E-Mail:
versicherungsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3335
-
- Telefon:
- 02323 16-2857
-
- Telefon:
- 02323 16-2994
-
- Telefon:
- 02323 16-2688