Suche
Bodenrichtwert
Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Bodenwerte pro Quadratmeter. Sie werden jährlich durch den Gutachterausschuss ermittelt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Herne als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Sachverständige für den Immobilienmarkt und für spezielle Bewertungsfragen.
Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte bedient sich der Gutachterausschuss seiner Kaufpreissammlung wobei in dieser sämtliche Immobilien- und Grundstückskäufe im Stadtgebiet erfasst werden.
Bei der Auswertung der Bodenrichtwerte werden nur Kaufpreise berücksichtigt, welche im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu Stande gekommen sind.
Die zonalen Bodenrichtwerte beziehen sich auf Grundstücke, die in ihren wertrelevanten Merkmalen weitgehend übereinstimmen und sind in digitaler Form dargestellt.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften beziehungsweise Merkmalen wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei im Internet eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden.
Dafür steht Ihnen BORIS unter www.boris.nrw.de zur Verfügung.
BORIS.NRW ist das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält unter anderem alle Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen.
Sie können aber auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von jedermann telefonisch eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch, Grundstückswertermittlungsverordnung, Immobilienwertermittlungsverordnung
Amt/Fachbereich
FB 52
Kosten
Aktuelle Gebühr gemäß Auskunft der Geschäftsstelle.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/2 - Verwaltung
-
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Rehfeld
SB- Telefon:
- 02323 16-4609
-
- Telefon:
- 02323 16-4640
-
- Telefon:
- 02323 16-4639
-
- Telefon:
- 02323 16-4638
- E-Mail:
- alexander.kurnik@herne.de