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Reisepass

Beschreibung

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Herne gemeldet sind. Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.

Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. a. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten.

Der Kinderreisepass ist am 31.12.2023 ausgelaufen. Sie können für Ihr Kind nur noch den eReisepass bestellen. Warum ist der Kinderreisepass ausgelaufen?

Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich. Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet. 

Um einen entspannten Urlaub zu garantieren, wird empfohlen, die Gültigkeit vorhandener Dokumente zu überprüfen und rechtzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente zu vereinbaren. Hinweise zur Ausstellung eines Express-Passes finden Sie im weiteren Verlauf dieser Informationen unterhalb.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Erforderliche Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
  • nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde

Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.

Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein!

Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt:

  • bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
  • bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. 
  • bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. 
  • bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. 
  • bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Weitere Informationen

Welche Staaten zur Einreise einen Reisepass verlangen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.

Gegebenenfalls ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der Gesetzgeber hat für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses strenge Regeln aufgestellt, da es sich hier lediglich um ein Papierdokument handelt. Der vorläufige Reisepass wird von einigen Ländern zur Einreise nicht anerkannt! 

Die Bundesdruckerei bietet für kurzfristige Reisen die Ausstellung eines Express-Passes an. Dieser ist in der Regel nach 5, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Antragstellung verfügbar. Der Expresspass kostet einen Aufschlag von 32,00 Euro zu dem von Ihnen gewünschten Passformat (üblicherweise 70,00 + 32,00 Euro).


Voraussetzungen

Die persönliche Anwesenheit des Antragstellers ist zwingend erforderlich.

Bei der Passbeantragung für minderjährige Personen müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in persönlich anwesend sein.


Verfahrensablauf

Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleisterinnen bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger*innen zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 Euro. Bürger*innen, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet. 

Die Stadt Herne verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe. Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online abgefragt werden. Hierzu erhalten Sie bei der Antragstellung ein entsprechendes Papier. Dies gilt nicht für Expresspässe!

Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist oder es sich um einen Kinderreisepass handelt. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.

Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.

Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist unter anderem abhängig von Reisegewohnheiten und damit einem erhöhten Antragsaufkommen. Sie erhalten üblicherweise bei der Antragstellung genauere Informationen, wann Ihr neuer Reisepass fertig ist. Die Abholung des Passes ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten in der jeweiligen Liegenschaft (in der beantragt wurde) möglich.


Kosten

  • Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro ggf. mit Express-Aufschlag 69,50 Euro, Gültigkeit 6 Jahre
  • Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: ab dem 01.01.2024: 70 Euro ggf. mit Express-Aufschlag 102,00 Euro, Gültigkeit 10 Jahre
  • Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren (zusätzliche Gebühr von 22 Euro): 92 Euro beziehungsweise 59,50 Euro
  • Express-Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren: 124 Euro beziehungsweise 91,50 Euro

*Express: Der Zuschlag beträgt für diese Dienstleistung der Bundesdruckerei derzeit 32,00 Euro. Sie können davon ausgehen, dass der Reispass in bis zu 7 Werktagen nach Beantragung abholbereit ist. 


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Zuständige Einrichtungen

Vorschläge