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Kinderreisepass

Beschreibung

Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Erforderliche Unterlagen

Achtung:
Seit dem 01.01.2024 können aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch für Kinder ausschließlich nur noch ePässe und Personalausweise ausgestellt werden. 

Genaue Auskünfte für den Einzelfall erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste. 

Warum gibt es keinen Kinderreisepass mehr?   (Link zur Seite des Bundesministerium für Inneres und Heimat)


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


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Zuständige Einrichtungen