Kinderreisepass
Beschreibung
Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Erforderliche Unterlagen
Achtung:
Seit dem 01.01.2024 können aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch für Kinder ausschließlich nur noch ePässe und Personalausweise ausgestellt werden.
Genaue Auskünfte für den Einzelfall erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste.
Warum gibt es keinen Kinderreisepass mehr? (Link zur Seite des Bundesministerium für Inneres und Heimat)
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
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- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
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- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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