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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Beschreibung

Hilfen zur Haushaltsführung können Menschen erhalten, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt ganz oder teilweise selbständig zu führen. Insbesondere soll durch die Gewährung der Hilfen zur Haushaltsführung ein Verbleib im eigenen Haushalt unterstützt und eine Heimaufnahme vermieden werden.

Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen erhalten, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsmitglieder den Haushalt führen können.

Soweit pflegebedürftige Personen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts benötigen, ist zunächst zu klären, ob der Bedarf über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege bereits abgegolten ist. Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, so dass Leistungen zur Weiterführung des Haushalts in der Regel nur für pflegebedürftige Personen, deren Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 2 nicht erreicht, infrage kommen.


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236


Voraussetzungen

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Vorschläge