BIS: Suche und Detail

Gewerbezentralregisterauskunft

Beschreibung

Das Beantragen eines Gewerbezentralregisterauszugs erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag durch eine dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. 

Das Einwohnerwesen der Stadt Herne ist nur für die Antragsaufnahme von Privatpersonen zuständig. Werden Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für Kapitalgesellschaften benötigt, wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes. 


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz, Gewerbeordnung


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Pass


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Voraussetzungen

Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Vorschläge