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Negativbescheinigung zur deutschen Staatsbürgerschaft
Beschreibung
Einige Staaten verlangen vor Ausstellung eines neuen Nationalpasses die Bestätigung der deutschen Behörden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde / kein Antrag auf Einbürgerung gestellt wurde und in Bearbeitung ist.
Diese Bescheinigung wird von der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Antrag ist formlos.
Antragsteller sollten darauf achten, dass die Bescheinigung zeitnah zu Ihrem Termin bei den Heimatbehörden ausgestellt wird. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Bescheinigung nicht anerkannt wird, weil Sie vom Ausstellungsdatum zu alt ist.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/2 - Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Kosten
25,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/2 - Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
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- Shamrockring 1
- 44623 Herne
- Adresszusatz:
Haus 4
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- Telefon:
02323 16-4499 - Fax:
02323 16-4569 - E-Mail:
einbuergerung@herne.de
- Telefon:
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