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Hinterbliebenenrente
Beschreibung
Witwen- und Witwerrente, Voll- und Halbwaisenrente
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VI
Erforderliche Unterlagen
Wenn wir für Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis, beziehungsweise Reisepass
- Familienbuch, beziehungsweise Heiratsurkunde
- die Rentenversicherungsnummer des/der Verstorbenen
- Sterbeurkunde
- IBAN Ihrer Bankverbindung
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre Krankenversichertenkarte
- Ihre eigene Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
- Nachweise bzw. Angaben über Ihr eigenes Einkommen
- Geburtsurkunde eines Kindes im Original
- wenn der/die Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat: Datum der Beantragung des „Sterbevierteljahres“
- falls die Rente nicht von Ihnen persönlich beantragt wird: Vollmacht
Im Einzelfall können noch weitere Angaben beziehungsweise Unterlagen erforderlich sein, die Sie jedoch nachreichen können.
Wenn noch keine Rente bezogen wurde, ist eine zeitnahe Vorsprache nach dem Todestag angebracht.
Wenn Waisenrente beantragt werden soll benötigen wir außerdem noch
- die Geburtsurkunde der Waise
- bei Volljährigkeit wird ein Nachweis über Schul- beziehungsweise Berufsausbildung benötigt.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
Weiterführende Informationen
Formulare aus dem Bereich gesetzliche Rentenversicherung liegen im Versicherungsamt immer vor. Bei Bedarf ist auch fast jedes Formular im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de downloadbar.
Voraussetzungen
Sie haben gerade einen Familienangehörigen verloren?
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente kann Ihnen natürlich nicht den verstorbenen Partner oder Elternteil ersetzen.
Sie kann aber den finanziellen Verlust teilweise ausgleichen.
Wir vom Versicherungsamt helfen Ihnen bei der Beantragung der entsprechenden Hinterbliebenenrente.
Wenn ihr verstorbener Ehegatte bereits Rente bezogen hat, beantragt der Bestatter mit Ihnen das so genannte "Sterbevierteljahr". Dadurch ist die laufende Zahlung der Rente für die nächsten 3 Monate sichergestellt.
Somit kann die eigentliche Beantragung der Hinterbliebenenrente erst 3 bis 4 Wochen nach dem Tod erfolgen, ohne dass es für Sie von Nachteil ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
-
- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1635 - Fax:
02323 16-12339288 - E-Mail:
versicherungsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3335
-
- Telefon:
- 02323 16-2857
-
- Telefon:
- 02323 16-2994
-
- Telefon:
- 02323 16-2688