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Rente - Kontoklärung

Beschreibung

Kontenklärung was ist das?

Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das können beispielsweise Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten sein.

Nicht alle Zeiten werden automatisch auf Ihrem Rentenkonto gespeichert. Insbesondere Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr oder Zeiten in denen Sie ein Kind erzogen haben, müssen im Rahmen einer Kontenklärung dem zuständigen Rententräger gemeldet und nachgewiesen werden.

Zeiten im Ausland werden ebenfalls nicht automatisch erfasst, können sich aber auf Ihre Rente auswirken.

Die Vollständigkeit der rentenrechtlichen Zeiten ist nicht nur für die Rentenberechnung wichtig. Auch die Frage, ob Sie überhaupt eine Rente erhalten können, und — wenn ja — wann, ist von Ihnen abhängig. Außerdem bildet ein geklärtes Rentenversicherungskonto die Grundlage zur Durchführung eines Versorgungsausgleiches im Rahmen einer Scheidung und trägt zur besserenPlanung Ihrer Altersvorsorge bei.

Sobald Sie einen Versicherungsverlauf (Auflistung aller bisher gespeicherten Zeiten) erhalten haben, kann eine Kontenklärung durchgeführt werden.


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch VI


Erforderliche Unterlagen

Notwendige Unterlagen:

  •     gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •     Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers — eventuell mit Ausdruck vorhandener Lücken —

 

Als Nachweise für die eventuellen Lücken gelten:

  •     Versicherungskarten/Aufrechnungsbescheinigungen
  •     Arbeitsbücher
  •     Durchschriften aus dem Versicherungsnachweisheft
  •     Entgeltmeldungen der Arbeitgeber (DEÜV)
  •     Versicherungsnachweise aus dem Ausland beziehungsweise der ehemaligen DDR
  •     Bescheinigungen der Krankenkasse/des Arbeitsamtes
  •     Schulzeugnisse für Zeiten nach dem 17. Lebensjahr
  •     Studienbescheinigungen
  •     Geburtsnachweise der Kinder (zum Beispiel Familienbuch)
  •     Wenn Sie Zeiten der Berufsausbildung (zum Beispiel Lehre/Umschulung pp.) zurückgelegt haben, bitte Nachweise (zum Beispiel Gesellenbrief / Lehrvertrag)                  mitbringen. Dies gilt auch, wenn diese Zeiten bereits in Ihrem Versicherungskonto als Pflichtbeiträge gespeichert sind.

Bei Zeiten im Ausland sind ggf. noch besondere Vordrucke auszufüllen, die wir Ihnen bei der Antragsaufnahme dann mit genauer Erklärung über die noch notwendigen Unterlagen aushändigen.

In Einzelfällen können noch weitere Angaben beziehungsweise Unterlagen erforderlich sein. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die vorstehende Aufstellung nicht vollständig ist. 


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Vorschläge