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Namenserteilung für Kinder
Beschreibung
Möglich sind folgende Erklärungen:
Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen (zum Beispiel die allein sorgeberechtigte Mutter erteilt dem Kind den Namen des Vaters).
Der Elternteil, der allein oder gemeinsam sorgeberechtigt ist, und dessen Ehegatte können dem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen (zum Beispiel die wieder verheiratete Mutter und ihr Ehemann, der nicht Vater des Kindes ist, erteilen dem Kind ihren Ehenamen).
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.1 - Standesamt
Weiterführende Informationen
Vorsprachen zum Thema Namenserteilung für Kinder sind ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15.30 Uhr
Freitag: Vorsprachen mit Termin
Voraussetzungen
Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.
Kosten
An Gebühren fallen an: 25 Euro für die Namenserteilung zuzüglich 14 Euro für die neu auszustellende Geburtsurkunde.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.1 - Standesamt
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- Friedrich-Ebert-Platz 2
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1634 - Fax:
02323 16-12339227 - E-Mail:
standesamt@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2254
- E-Mail:
- angelika.greling@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-2233
- E-Mail:
- babette.uhrmann@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-2365
- E-Mail:
- christin.detert@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-2395
- E-Mail:
- ivonne.petrikowski@herne.de