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Namensrechtliche Erklärung

Beschreibung

Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  •     Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  •     Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
  •     Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe

Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden 


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/3.1 - Standesamt


Weiterführende Informationen

Eine Vorsprache zum Thema namensrechtliche Erklärungen ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.


Voraussetzungen

Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserkärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind. 


Kosten

Die Gebühren betragen für die jeweilige Erklärung 25 - 30 €.

Die Gebühren für eine Bescheinigung betragen 12 €. 

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge