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Namensrechtliche Erklärung
Beschreibung
Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.1 - Standesamt
Weiterführende Informationen
Eine Vorsprache zum Thema namensrechtliche Erklärungen ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Voraussetzungen
Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserkärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Kosten
Die Gebühren betragen für die jeweilige Erklärung 25 - 30 €.
Die Gebühren für eine Bescheinigung betragen 12 €.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.1 - Standesamt
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- Friedrich-Ebert-Platz 2
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1634 - Fax:
02323 16-12339227 - E-Mail:
standesamt@herne.de
- Telefon:
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