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Ersatzführerschein nach Diebstahl oder Verlust

Beschreibung

Nicht nur zerstreuten Menschen kann es passieren, dass der Geldbeutel samt Führerschein einfach verschwindet. Doch ohne das wichtige Dokument müssen Sie das Auto stehen lassen, um sich nicht etwa des Fahrens ohne Führerschein schuldig zu machen. Nun müssen Sie den Diebstahl oder Verlust des Dokuments zunächst melden (z. B. bei der Polizei) und sich anschließend um einen Ersatzführerschein bemühen. Dieser ist allerdings mit einem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl:

  • Personalausweis / Reisepass
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (falls die Fahrerlaubnis nicht in Herne erteilt wurde)
  • 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
  • Diebstahlanzeige

 

Erforderliche Unterlagen bei Verlust:

  • Personalausweis / Reisepass
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (falls die Fahrerlaubnis nicht in Herne erteilt wurde)
  • 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
  • Eidesstattliche Versicherung (entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde zu abzulegen oder bei jedem Rechtsanwalt/Notar)

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Weitere Informationen

In beiden Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Für die Übergangszeit — bis der Führerschein da ist — wird eine vorläufige Fahrbescheinigung in beiden Fällen ausgestellt, die allerdings nur in Deutschland gültig ist.


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

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