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Ersterteilung von Fahrerlaubnissen "Begleitetes Fahren ab 17"

Beschreibung

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Um am begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, teilzunehmen, musst du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und ein paar notwendige Schritte einleiten. Hier erfährst du, welche das sind.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste Hilfe Nachweis
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Unterschriftsprobe
  • Antragsformular mit Stempelaufdruck der Fahrschule

 

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (beide Elternteile); bei alleinigem Sorgerecht Nachweis erforderlich
  • Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • Kopien der Führerscheine und Ausweise der angegebenen Begleitpersonen

 

Begleiterpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheines (mindestens Klasse B)
  • es darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.


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