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Erteilung eines Personenbeförderungsscheines

Kurzbeschreibung

Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Erforderliche Unterlagen

  • Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Kartenführerschein (EU-Führerschein)

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Kartenführerschein (EU-Führerschein)
  • Bei Vorliegen des alten Führerscheines ist der Umtausch in den Kartenführerschein erforderlich. Hierfür ist gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.
  • ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
  • augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Leistungsuntersuchung (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen), Führungszeugnis ist nur 3 Monate gültig!

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Vorschläge