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Abmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern
Erforderliche Unterlagen
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- gültiges Ausweisdokument
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle
Weiterführende Informationen
Persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters oder eine schriftliche Vollmacht sind nicht notwendig, es genügen der Fahrzeugschein und die/das Kennzeichenschild/er. Die vorsprechende Person hat auf Verlangen das Ausweisdokument vorzuzeigen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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