Suche
Fahrzeug für einen Saisonzeitraum zulassen, Saisonzeitraum ändern, von Saisonkennzeichen zum Ganzjahreskennzeichen wechseln
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (ZB 1 / ZB 2)
- Versicherungsbestätigung (eine sogenannte "eVB-Nummer" )
- die aktuellen Kennzeichenschilder (das Hinzukommen/Wegfallen/Ändern des Saisonzeitraumes erfordert, dass neue Kennzeichenschilder geprägt werden müssen!)
- gültige Hauptuntersuchung
- Sollte das Fahrzeug zuvor nicht im Herner Zulassungsbezirk zugelassen gewesen sein wird auch das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat benötigt (bei abweichendem Kontoinhaber inkl. Ausweis/Ausweiskopie des Kontoinhabers)
- Sollte das Fahrzeug zuvor nicht im Herner Zulassungsbezirk zugelassen gewesen sein und der Halter erscheint nicht selbst in der Zulassungsstelle, wird auch eine ausgefüllte Vollmacht inkl. einer lesbaren Kopie des Ausweisdokuments vom zukünftigen Halter und dem Bevollmächtigten benötigt.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle
Hinweise und Besonderheiten
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren .
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
-
- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
-