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Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten der Prüfstelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA)
- Fahrzeugbrief / ZB 2, sofern technische Daten der ZB 2 geändert werden müssen bzw wenn im Feld 17 noch ein "K" steht
- Fahrzeugschein / ZB 1
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle
Weiterführende Informationen
Abweichung hier: Sie besitzen noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein), dann müssen diese Papiere gegen die ZB 1 und ZB 2 ausgetauscht werden.
Wichtige Hinweise:
Persönliche Vorsprache oder schriftliche Vollmacht ist nicht notwendig, es genügt der Fahrzeugbrief/die Betriebserlaubnis und der Fahrzeugschein.
Hinweise und Besonderheiten
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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