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Todesbescheinigung
Beschreibung
In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes sowie die Umstände und Ursachen werden in der Todesbescheinigung dokumentiert und an die Standesämter, Gesundheitsämter, die Landesstatistikbehörden sowie die involvierten Bestattungsunternehmen übermittelt.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 43/2 - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst
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- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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