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Denkmaleigenschaften eines Gebäudes feststellen
Kurzbeschreibung
Ein Gebäude kann per Gesetz als Denkmal vor Zerstörung oder baulichen Eingriffen geschützt werden, wenn es Denkmaleigenschaften besitzt. Da der Denkmalschutz in Deutschland unter die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, erlässt jedes Land ein eigenes Denkmalschutzgesetz und führt eine Denkmalliste. Die Denkmalliste ist öffentlich, wobei in manchen Bundesländern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Als Denkmalverzeichnis wird im Rahmen der OZG-Leistung die nutzerfreundliche Einsicht in möglichst aggregierte Denkmallisten verstanden, bspw. auf Landesebene. Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die untere Denkmalbehörde.
Amt/Fachbereich
FB 51
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-3006 - Fax:
02323 16-12339253 - E-Mail:
fb-umweltundstadtplanung@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3030
- E-Mail:
- svetoslava.radulov@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-3023
- E-Mail:
- laura.grothues@herne.de