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Gartenbrunnen / Erdaufschluss
Kurzbeschreibung
Gartenbrunnen
Eine besondere wasserrechtliche Erlaubnis ist dann in der Regel nicht erforderlich. Allerdings ist ein derartiger Privatbrunnen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen, damit die Behörde die Erlaubnisfreiheit im Einzelfall prüfen und bestätigen kann. Dazu ist es ausreichend, ein formloses Schreiben mit einer knappen Beschreibung und einem Lageplan (mit Eintragung des Standortes) an den Fachbereich Umwelt zu senden. Brunnenmeldungen können auch für bereits bestehende Anlagen vorgenommen werden.
Beschreibung
Beim Bau eines Brunnens zur Grundwasserentnahme ist aber folgendes zu beachten:
Die Arbeiten sollten durch eine Fachfirma durchgeführt werden, da nutzbares Grundwasser in gleichbleibend ausreichender Menge und Qualität erst im Bereich des klüftigen Mergels (dem verbreiteten Untergrundgestein im Herner Stadtgebiet) zu erwarten ist.
Dieses Grundwasservorkommen muss durch Dichtungsmaterial (zum Beispiel Quellton) beim Brunnenbau im Bereich der vertonten Mergeloberfläche vom oberen Grundwasserhorizont (im Quartär) getrennt werden. Mit dieser Abdichtung im Bereich der vertonten Mergeloberfläche können Verschleppungen von möglicherweise belastetem Wasser in den tieferen Untergrund vermieden werden. Auf diese Weise verursachte Belastungen des tieferen Grundwassers würde die Wasserbehörde dem Betreiber der Brunnenanlage anlasten und entsprechende Maßnahmen anordnen müssen.
Aufgrund von Erfahrungswerten kann angenommen werden, dass das Grundwasser im klüftigen Mergel eventuell ab circa 8 bis 20 Meter Tiefe angetroffen werden kann; der Sickerwasserhorizont des ersten Grundwasserstockwerkes ist ab circa 2 Meter Tiefe anzutreffen. Genauere Angaben über die örtlichen Verhältnisse (Tiefe der Grundwasservorkommen / eventuelle Nähe zu Altlastenverdachtsflächen) liegen in der Regel dem Fachbereich Umwelt der Stadt Herne vor.
Sollten Auffälligkeiten des geförderten Grundwassers beobachtet werden (Geruch/Verfärbung), muss unverzüglich der "Fachbereich Umwelt und Stadtplanung - Untere Wasserbehörde" benachrichtigt werden.
Brunnen zur Trinkwassergewinnung unterliegen der Aufsicht des "Fachbereiches Gesundheit" (ehemals Gesundheitsamt) und sind dort anzumelden.
Amt/Fachbereich
Abeilung 51/5 -
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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