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Planfeststellung
Kurzbeschreibung
Die Planung von Räumen vollzieht sich in Deutschland auf mehreren Ebenen. Auf Landesebene wird der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan und auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan), festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist. Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Raumplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.
Amt/Fachbereich
Abteilung 51/1 -
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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