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Denkmalerhalt (Steuerbescheinigung)
Beschreibung
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümer:innen auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der/die Eigentümer:in eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.
Amt/Fachbereich
FB 51
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
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- Telefon:
02323 16-3006 - Fax:
02323 16-12339253 - E-Mail:
fb-umweltundstadtplanung@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3023
- E-Mail:
- laura.grothues@herne.de
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- Telefon:
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- E-Mail:
- svetoslava.radulov@herne.de