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Denkmalerhalt (Steuerbescheinigung)

Beschreibung

Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümer:innen auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der/die Eigentümer:in eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.


Amt/Fachbereich

FB 51


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