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Gutachterausschuss in der Stadt Herne

Beschreibung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Herne als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Sachverständige für den Immobilienmarkt und für spezielle Bewertungsfragen. Die Anzahl der dem Ausschuss angehörenden ehrenamtlichen Gutachter beträgt zur Zeit 17, zuzüglich 2 Vertreter der Finanzverwaltung.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses beziehungsweise seines Vorsitzenden untersteht. Die Geschäftsstelle ist dem Fachbereich Kataster und Geoinformation zugeordnet.

Um Transparenz am Grundstücksmarkt zu erlangen, muss gemäß § 195 (1) BauGB jeder Grundstückskaufvertrag und jede dementsprechende Urkunde von der beurkundenden Stelle als Abschrift dem jeweiligen Gutachterausschuss der Gebietskörperschaft übersandt werden. Diese werden in einer Kaufpreissammlung erfasst und nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet. Die Daten und Ergebnisse der Kaufpreissammlung dienen dem Gutachterausschuss als Grundlage zur Erfüllung seiner Aufgaben und Dienstleistungen.

 

Aufgaben und Dienstleistungen:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie Führung von Bodenrichtwertkarten (jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Herne)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstellung eines Grundstückmarktberichtes
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Immobilienrichtwerten

Rechtsgrundlagen

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in den jeweis gültigen Fassungen maßgeblich.


Amt/Fachbereich

Abteilung 52/2 - Verwaltung


Kosten

Für die Erstellung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung wird eine Gebühr nach der Vermessungs- und WertermittlungsKostenOrdnung [VermWertKostO] des Landes NRW vom 12. Dezember 2019 erhoben. Nach § 11 Gebührengesetz NRW entsteht die Gebührenschuld dem Grunde und der Höhe nach mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Maßgebend ist der Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung (§ 9 Gebührengesetz NRW). Näheres ist dem Auszug aus der Vermessungs- und WertermittlungsKostenOrdnung zu entnehmen.


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