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Waffenerlaubnis

Beschreibung

Wer Schusswaffen erwerben und die tatsächliche Gewalt über sie ausüben will, bedarf gemäß  § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes hierzu einer Erlaubnis.

Diese wird in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt, die es in drei unterschiedlichen Ausführungen gibt:

Grüne Waffenbesitzkarte

Sie stellt die häufigste Form einer Waffenbesitzkarte dar und muss in der Regel vor dem Erwerb einer Waffe beantragt werden. Auf ihr lässt sich grundsätzlich jede Art von Schusswaffe eintragen. Zielgruppe sind: Jagdscheininhaber, Erben von Schusswaffen, Sportschützen, Waffenscheininhaber.

Gelbe Waffenbesitzkarte

Sie ermöglicht Sportschützen unter gewissen Voraussetzungen den Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie Kurzwaffen.

Rote Waffenbesitzkarte

Sie ermöglicht es Waffen- und Munitionssammlern, die wissenschaftlich oder technisch tätig sind oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung aufbauen wollen, Schusswaffen zu erwerben, wobei die Erlaubnis in der Regel auf ein bestimmtes Waffengebiet beschränkt ist. Allen Karten ist gemeinsam, dass sie den Besitz, aber nicht dass Führen von Waffen erlauben. Unter "Führen" versteht man das griffbereite Tragen der Waffe außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums. Wer eine Waffe führen möchte, benötigt hierfür in der Regel einen Waffenschein. Für das Führen von (bauartzugelassenen) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist in der Regel der sogenannte "Kleine Waffenschein" erforderlich.


Hinweise und Besonderheiten

In Herne erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Polizeipräsidium Bochum.

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