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Badewasserqualität

Kurzbeschreibung

Das Gesundheitsamt berät die Badbetreiber bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu infektionshygienischen Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet

Beschreibung

Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zum einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes1), die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.

 

Zu den Aufgaben des Bad-Betreibers gehören u.a.:

  • tägliche Chlor- und pH-Wert-Messungen
  • regelmäßige Betriebskontrollen
  • Führung eines Betriebsbuchs
  • regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Routineuntersuchungen (durch externe Firmen) des Badewassers auf chemische und bakteriologische Parameter

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören u.a.:

  • Überprüfung der Betreiberpflichten
  • Kontrolle der Anlagentechnik zur Aufbereitung des Schwimm- und Badewassers
  • Überwachung der Ergebnisse der chemisch-bakteriologischen Routineuntersuchungen
  • Kontrolle des Betriebsbuchs
  • Kontrolle des Hygienezustands der Einrichtung

 

Beitrag des Badegastes zur Hygiene

Auch als Badegast können sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen durch Körperanhangstoffe der Badegäste wie z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser fern gehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert werden. 


Amt/Fachbereich

Fachbereich Gesundheit (43.2)


Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Umweltbundesamtes unter folgendem Link: Umweltbundesamt-Badewasser

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