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Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Nachweis über die Abmeldung des ausländischen Fahrzeuges
- sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist: die ausländischen Kennzeichenschilder
- CoC-Datenblatt bzw EG-Übereinstimmungsbestätigung
- Kaufvertrag über das Fahrzeug
- gültigen Lichtbildausweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb-Nr.)
- TÜV-Bescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat (Halter muss unterschrieben haben, bei abweichendem Kontoinhaber ist dessen Ausweisdokument ebenso vorzulegen!)
- ggfs. Vollmacht mit gültigen Lichtbildausweis vom Vollmachtnehmer
- bei Zulassung auf eine Firma ist ein Nachweis über die Anmeldung mitzuführen, beispielsweise ein Handels-/Gewerberegisterauszug
Hinweise und Besonderheiten
Da eine Rücksprache mit dem Kraftfahrtbundesamt durch uns vor der Zulassung zu erfolgen hat, können wir diese Dienstleistung nur von 8 Uhr bis 15:30 Uhr anbieten!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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