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Werbeanlage

Beschreibung

Für Werbeanlagen, die größer als 1,0 Quadratmeter sind und sich nicht in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Industriegebiet an der Stätte der Leistung befinden, ist ein spezieller Antrag zu stellen.

Die Bauvorlagen sollen durch einen Entwurfsverfasser erstellt werden. Dies ist in der Regel der Hersteller der Werbeanlagen.


Rechtsgrundlagen

BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften


Amt/Fachbereich

FB 54-Bauordnung


Hinweise und Besonderheiten

Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.

Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.


Voraussetzungen

Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich und auf entsprechendem Formblatt in dreifacher Ausführung einzureichen.

Mindestanforderungen:

  • unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
  • Lageplan auf Grundlage der Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes
  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100
  • farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage
  • Beschreibung der Werbeanlage
  • Herstellungskosten

Kosten

Die anfallende Gebühr beträgt 10 % der Herstellungssumme, jedoch mindestens 100 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge