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Personenstandsurkunden

Beschreibung

Welche Urkunde erhalte ich wo?

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsregister (Geburten-, Heirats-, Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Ist dieser nicht Herne, so wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt.

Für Personenstandsfälle, die sich in Herne ereignet haben, erhalten Sie folgende Urkunden:

beglaubigte Abschriften des Geburtenregisters

Geburtsurkunden,

Heiratsurkunden (vom 1. Oktober 1874 bis 31. Dezember 1957), ab 1958 Eheurkunden / beglaubigte Abschriften des Eheregisters

Sterbeurkunden,

mehrsprachige (internationale) Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/3.1 - Standesamt


Verfahrensablauf

Das Standesamt Herne stellt aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Geburtenregister 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Sofern Sie Kopien oder beglaubigte Kopien von Urkunden aus älteren Registern benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Herne in Verbindung.

Urkunden erhalten die beurkundete Person selbst, sein Ehegatte, Lebenspartner, seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Die anfordernde Person muss mindestes 16 Jahre alt sein.


Kosten

Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde sowie beglaubigte Abschrift aus dem gewünschten Register: 14 Euro

Auskunft aus einem Personenstandsbuch, zum Beispiel Geburtszeit: 8 Euro

Suchen eines Eintrages oder Vorgangs: je nach Aufwand 25 bis 75 Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge