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Anliegerbescheinigung und Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge zu zahlen sind. Auskünfte erhält nur der/die Eigentümer*in des Grundstücks oder eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person.
Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt Herne eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 53/4 - Verwaltung, Finanzen, Beiträge, Straßenrecht
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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