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Autowaschen, Informationen zu den örtlichen Bestimmungen
Kurzbeschreibung
Auskunft zu privaten Autowäschen im Stadtgebiet
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW, Wasserrahmenrichtlinie
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprache möglich, auch schriftlich oder fernmündlich.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.
An wen wenden
Diplom-Ingenieur
Herr Georg Klee
Telefon: 0 23 23 / 16 - 28 78
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
georg.klee@herne.de
Kosten
gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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