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Befreiung von planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 31 Baugesetzbuch
Kurzbeschreibung
Baugenehmigungen können unter anderem nur im Rahmen bestehender planungsrechtlicher Festsetzungen erteilt werden. Diese Festsetzungen können im Einzelfall einer gewünschten Bebauung oder Bauausführung entgegenstehen. Für Ausnahmen von planungsrechtlichen Festsetzungen können Befreiungen nach § 31 BauGB beantragt und beschieden werden. Dies geschieht unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch, Bauordnung NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Voraussetzungen
Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Mindestanforderung:
- unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
- Darstellung des Antragsgegenstandes auf dem Lageplan
- Begründung
Die Bauaufsicht ist berechtigt, zur Prüfung weitere Unterlagen anzufordern.
Kosten
Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung von Befreiungen liegen zwischen 50 Euro und 500 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren für die Anhörung von Beteiligten (zum Beispiel Nachbarn) an. Diese betragen 150 Euro je Beteiligtem.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-3039 - Fax:
02323 1233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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- Fachbereich 54 - Bauordnung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-3054 - Fax:
02323 161233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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