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Befreiung von planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 31 Baugesetzbuch

Kurzbeschreibung

Baugenehmigungen können unter anderem nur im Rahmen bestehender planungsrechtlicher Festsetzungen erteilt werden. Diese Festsetzungen können im Einzelfall einer gewünschten Bebauung oder Bauausführung entgegenstehen. Für Ausnahmen von planungsrechtlichen Festsetzungen können Befreiungen nach § 31 BauGB beantragt und beschieden werden. Dies geschieht unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen. 


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Bauordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.

Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.


Voraussetzungen

Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Mindestanforderung:

  • unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
  • Darstellung des Antragsgegenstandes auf dem Lageplan
  • Begründung

Die Bauaufsicht ist berechtigt, zur Prüfung weitere Unterlagen anzufordern.


Kosten

Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung von Befreiungen liegen zwischen 50 Euro und 500 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren für die Anhörung von Beteiligten (zum Beispiel Nachbarn) an. Diese betragen 150 Euro je Beteiligtem.

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge