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Beurkundungen

Kurzbeschreibung

Beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne ist die Errichtung unter anderem folgender öffentlicher Urkunden möglich:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht

Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, in einem Register (sogenanntes Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt Herne führt also das Sorgeregister für alle in Herne geborenen Kinder.


Rechtsgrundlagen

§ 59 und 60 sowie 58a SGB VIII


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes, weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen!


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Zur Sicherung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sollen nur notwendige persönliche Vorsprachen durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird darum gebeten, grundsätzlich Anliegen, die nicht zwangsläufig den persönlichen Kontakt erfordern, erst einmal telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorzubringen. Im Bedarfsfall vereinbart der/die Sachbearbeiter/in mit Ihnen einen konkreten Vorsprachetermin. In dringenden Fällen wird Ihnen jeweils donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Gelegenheit gegeben, ohne Termin vorzusprechen."

Die unbürokratische Möglichkeit der schnellen und vor allem kostenfreien Vornahme von Beurkundungen dient unter anderem der Vermeidung von kostspieligen und zeitaufwändigen Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren vor Gericht.


Voraussetzungen

Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.


An wen wenden

Herr Rammert
Telefon: 0 23 23 / 16 – 35 62
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.11
Buchstaben (Familienname des Kindes): C, F, Ga-Gd, I, L, N, Oa-Ok, T, Z


Frau Wende
Telefon: 0 23 23 / 16 – 34 99
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.13
Buchstaben (Familienname des Kindes): D, Ge-Gg, Osb-Oz, W


Frau Witt
Telefon: 0 23 23 / 16 – 34 98
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.11
Buchstaben (Familienname des Kindes): Gh-Gold, Gs-Gz, Sa-Schej, Schm-Ss, V, X, Y


Herr Kosfeld
Telefon: 0 23 23 / 16 – 35 01
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.10
Buchstaben (Familienname des Kindes): M, P, Rb-Ri, St-Sz


Herr Zimmermann
Telefon: 0 23 23 / 16 – 34 92
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.12
Buchstaben (Familienname des Kindes): E, K


Frau Pröve
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 24
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.34
Buchstaben (Familienname des Kindes): B, Gorb-Gr, Ol-Osa, Ra, Rj-Rz,Schek-Schim, U


Frau Klewitz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 69
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.12
Buchstaben (Familienname des Kindes): A, H, J, Q, Schin - Schl

Frau Lau
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 34
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
beistandschaft@herne.de
Zimmer 3.35

Zuständige Einrichtung

Vorschläge