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Biotopschutz
Kurzbeschreibung
Das Bundesnaturschutzgesetzt und das Landschaftsgesetz NRW legen fest welche Biotope gesetzlich geschützt sind.
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- magere Flachland-Mähwiesen, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.
Sowie einige weitere Biotoparten, die in Herne aber nicht vorkommen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erfasst die gesetzlich geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie in Karten eindeutig ab. Die Karten werden in digitaler Form für jede Person zur Einsicht bereitgestellt, zusätzlich werden sie im Internet veröffentlicht. Die Karten sind auch bei der unteren Naturschutzbehörde zur Einsicht jeder Person bereitzuhalten und den Gemeinden für deren Gebiet zur Verfügung zu stellen. Die untere Naturschutzbehörde teilt Eigentümerinnen und Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf Anfrage mit, ob sich auf ihrem Grundstück ein gesetzlich geschützter Biotop befindet oder ob eine bestimmte Maßnahme verboten ist.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW), § 62
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
An wen wenden
Diplom-Biologin
Frau Cornelia Schulz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 27
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
unb@herne.de
Zimmer 1.24
Kosten
Kosten für Auszüge aus dem Landschaftsplan beziehungsweise Kopierkosten nach Aufwand entsprechend der Verwaltungsgebührenordnung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 55 - Stadtgrün
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-4213 - Fax:
02323 16-12339224 - E-Mail:
fb-stadtgruen@herne.de
- Telefon:
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